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Oberste Behörde des Deutschen Reiches

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Die Reichsämter im Deutschen Kaiserreich, auch Reichsbehörden genannt, waren diejenigen Ämter oder Behörden, die sich federführend um die Geschäfte des Reiches kümmerten. Ihnen stand der Reichskanzler vor, der einziger Minister im Kaiserreich war, während die Reichsbehörden mit Ausnahme des Reichseisenbahnamtes von weisungsgebundenen Staatssekretären geleitet wurden. Sie sind deshalb nicht mit den heutigen Ministerien vergleichbar, statt von einer echten Reichsregierung sprach man von einer Reichsleitung. Erst ab 1914 trafen sich die Verantwortlichen der einzelnen Reichsämter unter Vorsitz des Reichskanzlers regelmäßig zu gemeinsamen Sitzungen.

Nach der Reichsgründung 1871 existierten mit dem Reichskanzleramt und dem Auswärtigen Amt zunächst nur zwei Reichsämter. Diese Einteilung orientierte sich am Norddeutschen Bund, der mit dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt ebenfalls nur zwei Bundesbehörden kannte. Ein Jahr später wurde mit der Kaiserlichen Admiralität ein drittes Amt geschaffen, das von den Marineministerien der Seeuferstaaten die Verantwortung für die Marine übernahm.

Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung des Deutschen Reichs erhielt das Reichskanzleramt als zentrale Behörde immer mehr Aufgaben, die es kaum noch alleine bewältigen konnte. Dies zwang Reichskanzler Otto von Bismarck dazu, einzelne Abteilungen auszugliedern und selbständige Reichsämter zu schaffen:

Am 24. Dezember 1879 wurde das nunmehr von einem Großteil seiner Aufgaben befreite Reichskanzleramt in Reichsamt des Innern umbenannt. Damit war die oberste Reichsverwaltung nahezu vollständig ausgebaut. Bezüglich der verwendeten Bezeichnung „Reichsregierung“ ist entweder das Bundespräsidium oder die Reichsleitung zu verstehen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Benennung des Reichskanzleramts und den Titel des Vorstandes dieser Behörde, Reichsamt des Innern

Unter Kaiser Wilhelm II. kam es zu neuen Veränderungen bei den Reichsämtern. Aus der Kaiserlichen Admiralität ging 1889 das Reichsmarineamt hervor, 1907 wurde die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt in ein eigenes Reichskolonialamt überführt. Während des Ersten Weltkrieges verlor das Reichsamt des Innern weitere Aufgaben an das Kriegsernährungsamt, das 1916 eingerichtet, 1917 zur Reichsbehörde und 1918 in Reichsernährungsamt umbenannt wurde, sowie an das Reichswirtschaftsamt (ab 1917). Letzteres gab 1918 seinen sozialpolitischen Aufgabenbereich an das neu gegründete Reichsarbeitsamt ab.

Ein zentrales Reichsmilitäramt hat es im Kaiserreich nie gegeben. Die Verantwortlichkeit lag bei den einzelnen Kriegsministerien der Bundesstaaten Bayern, Sachsen, Württemberg und vor allem Preußen, dem sich diesbezüglich alle übrigen Staaten bereits bis 1871 angeschlossen hatten.

In der Weimarer Republik entstanden aus den Reichsbehörden die Reichsministerien, die Staatssekretäre wurden durch Minister mit weiterreichenden Befugnissen ersetzt.

Beginn der Wiedervereinigung Deutschland

Ab dem 29. Mai 2008 wurde durch den Volks-Bundesrath mit der Wiederherstellung und Einrichtung der institutionalisierten Organe des Deutschen Reiches begonnen. So wurde das Reichsamt mit der Domain http://reichsamt.info und die Reichsdruckerei aktiviert, um staatliche Reichs-Personenausweise und Staatsangehörigkeitsausweise herauszugeben.

Am 23. Mai 2009 wurde durch den Volks-Bundesrath der Volks-Reichstag proklamiert und in Folge handlungsfähig eingerichtet. Beide erfüllen Artikel 5 der Reichsverfassung, so daß nun Gesetze beschlossen und in Kraft gesetzt werden konnten.

Am 26. Februar 2011 wurde der erste Staatssekretär für das Reichsamt des Innern beschlossen und ernannt.

Erste Amtsbesetzung, Staatssekretär im Reichsamt des Innern, durch Erhard Lorenz

RGBl-1106012-Nr08-Erlass-Amtssitz-aller-notwendigen-Aemter

RGBl-1801131-Nr03-Ausbildungsverordnung für Beamte und Bedienstete

Gesetzliche Ausbildungsvorschrift für Amtsbewerber, ab dem 10.01.2010

Reichsbeamtengesetz RBG vom 31. März 1873 – 18. Mai 1907

 

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