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Reichs-Gewerbeamt

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Jedem Gewerbetreibende der sein Gewerbe bei der BRD angemeldet hat, darf klar werden, daß er kein staatliches Gewerbe betreibt wie es in der Praxis vorgetäuscht wird, sondern ein Subunternehmen der BRD betreibt und somit alle Regeln und Steuervorgaben der BRD anzuerkennen hat.

Den Status Subunternehmen der BRD kann man nur ablegen, wenn man das bisherige BRD-Gewerbe nach der einzig geltenden Gewerbeordnung als Reichsgewerbe an- oder ummeldet.

Nach folgen sehen sie den Gewerbeantrag nach Reichsrecht

Reichsgewerbeantrag

Einführung von Staatsangehörigkeitsausweisen und Reichsgewerbeanträge

Gewerbeordnung Reichsgewerbeordnung / GWO / RGWO

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