Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane

Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane, deren Gesetze und Dokumente.

Die Deutschen werden wie die angewandten Gesetze es vorschreiben, als „Staatenlos“ geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen die als Reichsbürger eingestuft werden, zu. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sowie der BRD sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, „im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein“, NICHT ab.

Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe „Bundesrath“ und „Volks-Reichstag“ nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von ihr angefertigten und ausgegebenen Dokumente, in öffentlich einberufenen Tagungen, genehmigt und legitimiert.

Seit dem Jahr 1919, gab es auf deutschem Boden zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009. Erst am 23. Mai 2009 wurde das Parlament als Volks-Reichstag durch den Bundesrath (vor dem Reichstag in Berlin) proklamiert und nachfolgende per Gesetzblatt reaktiviert.

Hier die Kurzerklärung, wer uns NICHT legitimiert hat: Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nichtdeutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die „Bonner BRDDDRdvD“ oder deren nichtstaatliche Unternehmungen.

Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Deutschen Reichserfassung, seit dem 29. Mai 2008!

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der „Bundesrath“ und der „Volks-Reichstag“ haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: http://www.deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.


Welche Verfassung geht dem BRDrecht vor?

Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechtskreis zu verstehen.

http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919, auch wenn sie das abstreitet.

Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Querverweise dazu: Urteil:1. Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.

Das GG besagt aber auch:
Artikel 31
des GG: “Bundesrecht bricht Landesrecht
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat?
Diese Weimarer Verfassung besagt:
Artikel 13 der Weimarer Verfassung: “Reichsrecht bricht Landesrecht”
Frage: Welches Reichrecht bricht hier was?

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.



Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung Deutschlands besagt:

Artikel 2 der Verfassung Deutschland:  „……..daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…….“.

Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.

Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…” Zitatende.  So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.

Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Deutschlands, Zitatanfang: “Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:” aber lesen Sie selbst …….  Zitatende


Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der Gelbe Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches, den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Ländern, vorgehen.

Es darf verstanden werden, daß die „BRD-Behörden“ keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von „Deutschland als Ganzes“ (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers der absolut identisch mit den Adler der Weimarer Zionisten-Republik ist.

Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und  12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang:

„die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….“

Zitatende

Absatz 12: Zitatanfang:

sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;

Zitatende

Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können, die unter http://reichsdruckerei.de und http://deutsche-reichsdruckerei.de zu finden sind.

Sie müssen sich nicht wundern wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI in Frage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.

Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Die die BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.

Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99% der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeiten haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.


Völkerrechtssubjekt ist das „Deutsche Reich“
Völkerrechtsobjekt ist der „Nationalstaat Deutschland“

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.


Einfach in zwei Absätzen erklärt:

Nur Reichs- und Staatsangehörige, die im Besitz eines unserer Dokumente sind und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt werden, sind gemäß tatsächlichem Gesetz rechtsfähig und geschäftsfähig. Demgemäß berechtigt zu wählen, gewählt zu werden, ein Amt anzunehmen und auch ernannt zu werden.

WIR (Reichsleitung, Bundesrath und Volks-Reichstag), unsere Dokumente, Gesetze, Beschlüsse und Handlungen wurden nur durch rechts- und geschäftsfähige Deutsche legitimiert.

Herausgegeben durch das Reichsamt des Innern zum 18. November 2018




Handbuch für geschäftsfähige Unternehmer

Ihr Weg als Unternehmer in die Souveränität und in ein würdevolleres Leben oder
das Handbuch für geschäftsfähige Unternehmer

HBfU-070219 hier auch als pdf-Datei zu finden

Mit der Anmeldung ihres bisherigen BRD- oder EU-Gewerbes, als Reichsgewerbe gemäß der rechtskräftigen Gewerbeordnung, gilt ihr bisheriges BRD-Gewerbe  als ein Subunternehmen des gleichnamigen Hauptunternehmens. Mit dem Ausstelldatum Ihres Reichsgewerbes unterliegt nun das BRD-Gewerbe den Vorschriften, den AGBs und den Gesetzen, mit denen sich das Hauptunternehmen legitimiert und auch betrieben wird.

http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/gewerbeordnung/

Gewerbeordnung Reichsgewerbeordnung / GWO / RGWO

Kurzerklärung:

Ein Subunternehmen erbringt aufgrund eines Werkvertrages oder Dienstvertrages im Auftrag eines Hauptunternehmen die gesamte oder einen Teil der vom Hauptunternehmen gegenüber dessen Auftraggeber geschuldeten Leistung. Das Subunternehmen ist rechtlich selbständig und in der Art und Weise, wie es seinen Vertrag erfüllt, frei. Nicht als Nachunternehmen bezeichnet werden Lieferanten oder Unterlieferanten, die also aufgrund eines Kaufvertrages tätig werden.

Folgende Schritte sind zu beachten und zu erfüllen:

01) Sie müssen im Besitz eines Personenausweises für Deutschland sein;

http://deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/personenausweis/

Reichs-Personenausweis

JDR-Druckerei und das Personenstandsregister

02) Sie reichen die Gewerbeanmeldung unterzeichnet ein und beachten besonders:

http://deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/reichsgewerbe/

Reichsgewerbeantrag

  1. a) Beginn der angemeldeten Tätigkeit, entweder neues Datum oder
  2. b) das Datum an dem Sie das BRD- Gewerbe angemeldet hatten
  3. c) Bitte dem Gewerbe auch eine Bezeichnung, einen Namen erteilen

03) Ab diesem Datum unterliegt Ihr Reichsgewerbe als Hauptgewerbe dem Rechtskreis des Deutschen Reiches, Ihre Steuern und Abgaben haben sie nun gemäß den Anweisungen der Reichsleitung, bzw. deren vereidigten Behörden zu leisten. Mit der Genehmigung erhalten Sie ein Aktenzeichen, das zugleich auch Ihre Steuernummer ist.

04) Ihr BRD-Gewerbe ist nun ein Subunternehmen des vorgeschalteten Hauptgewerbes und untersteht automatisch auch dem Rechtskreis des Deutschen Reiches. Dieses Gewerbe muß auch nicht abgemeldet werden, da:

a) Sie das Subunternehmen zur Handlungsfähigkeit im BRD-System benötigen;

b) die sogenannten Finanzbehörden der BRD nur noch auf den Teil ihres Subunternehmens Zugriffsrechte haben, die sie den BRD-Behörden gestatten;

c) auf Ihr Hauptunternehmen die BRD-Behörden keinen legalen Zugriff haben;

05) Die Neuorganisation ihres neuen oder fortgeführten Gewerbes teilen sie der für das Subunternehmen verantwortlichen „BRD-Behörde“, „BRD-Gemeindeunternehmung“, ggf. Steuerberatung mit.  Bitte keine Rechtfertigungen oder Beschreibungen, sondern einfach nur den Sachstand mitteilen. Sollte ein Steuerberater oder ein sogenanntes BRD-Amt diese Entscheidung ablehnen, so bedanken sie sich und akzeptieren es, da Staatenlose keinerlei Recht haben, allerdings gemäß StGB strafrechtlich verfolgt werden.

a) Sie sollten wissen, daß Sie von ihren bisherigen Steuerberatern belogen und betrogen wurden, denn die Steuerberater haften zu 100% für die Abgabe der Steuerunterlagen und auch für eventuelle Nachzahlungen oder Neuabgaben. Diese 100% Haftung ist der Hauptgrund, warum man Sie über Jahrzehnte an der Nase herumgeführt hat und sie zwingt Steuerzahlungen unter dem Aspekt der Schenkung zu leisten.

06) Sie haben eventuell eine zweite Buchführung zu führen, in der sie klar und deutlich zu unterscheiden haben, zwischen dem Subunternehmen und dem Hauptunternehmen. Diese zweite Buchführung dient nur Ihrer Sicherheit, vor Willkür- und Gewaltakten der Institution aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet. Für die zweite Buchführung genügt die einfache Kameralistik, denn ein ehrbarer Kaufmann verzichtet auf Bilanzverlängerungen.

07) Die tatsächlichen gesetzlichen Mehrwertsteuern werden in Höhe von 10 von Hundert des Erlöses erhoben. Diese sind auszuweisen, zu erheben und separat an einem sicheren Ort zu verwalten.

http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1008145-nr31-gesetz-mehrwertsteuergesetz/

RGBl-1008145-Nr31-Gesetz-Mehrwertsteuergesetz

a) die Verwaltung der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegt in Ihrer Haftung;

b) Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer haben Sie unaufgefordert an die Reichskasse des Deutschen Reiches zu verbuchen.

c) Die Erhebung durch den Staat erfolgt, in der Übergangsphase individuell über vereidigte Volks- Büros, Standesbeamte oder Steuerverwalter;

08) Eine Einkommensteuer im Rechtskreis des Deutschen Reiches gibt es nicht. Wollen sie sich diesbezüglich in der BRD Vorteile verschaffen, so fallen Sie mit voller Haftung und ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz in den Rechtskreis der BRD.

http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1106291-nr11-gesetz-einkommensteuergesetz/

RGBl-1106291-Nr11-Gesetz-Einkommensteuergesetz

09) Eine Gewerbesteuer im Rechtskreis des Deutschen Reiches gibt es nicht, wollen sie sich diesbezüglich in der BRD Vorteile verschaffen, so fallen Sie mit voller Haftung und ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz in den Rechtskreis der BRD.

http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1701131-nr02-betreffend-der-ausserkraftsetzung-der-gewerbesteuer-im-deutschen-reich/

RGBl-1701131-Nr02 betreffend der Außerkraftsetzung der Gewerbesteuer im Deutschen Reich

10) Im Rechtskreis des Deutschen Reiches gilt die Produkt- und Produzentenhaftung, auch für Firmen und deren Produkte aus dem Ausland. Jedes Unternehmen welches gegen dieses Gesetz verstößt, wird strafrechtlich verfolgt, ohne Rücksicht auf Namen oder Firmengröße.

http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1505241-nr09-gesetz-produkt-und-produzentenhaftung/

RGBl-1505241-Nr09-Gesetz-Produkt-und-Produzentenhaftung

11) Sie als Reichs- und Staatsangehöriger sind wie gewohnt, nach geltendem Recht in der vollen Haftung, für alles was sie tun resp. auch für alles was sie unterlassen. Im Rechtskreis des Deutschen Reiches werden Sie erstmals auch Rechte erhalten, die es nun gilt zu wahren und zu fordern.

12) Im Rechtskreis des Deutschen Reiches, hat jedes Unternehmen die Pflicht und Verantwortung, sich so zu verhalten, daß eine Konkurs so gut wie nicht möglich ist.

13) Im Rechtskreis des Deutschen Reiches, werden alle Geschäfte, die über Spekulationen an den Börsen, durch Aktiengesellschaften, Banken, Häusermakler, Börsenmakler und Versicherungsgesellschaften abgewickelt werden, eine große Bereinigung erfahren, damit die wahren Werte des Lebens auf diesem Planeten allen zu Gute kommen.

14) Menschen, die im Rechtskreis der Heimat der Deutschen leben wollen, haben die Kultur, die Tugenden und Werte des wahren Deutschen Volkes achten. Es gibt kein auserwähltes Volk und keine ausländische Organisation, die in Deutschland irgendwelche Vorrechte hat. Ausländische Religionen, Traditionen, Kulturen, die zum Nachteil des Deutschen Volkes eingebürgert werden sollen, sind verboten. Vereine und Religionen werden nicht mehr  durch den Staat gefördert.

Herausgegeben zum 07.02.2019 durch das Reichsamt des Innern

Zusätzlich einige gesellschaftliche Werte, die uns alle helfen werden.

Recht ist ein Gut, das jedem Bürger zusteht, der sich auch an das Recht und die Ordnung des Staates hält. Das wahre Recht kann es nur geben, wenn das Staatsvolk sich dessen bewußt ist, daß ein Staat immer das Spiegelbild des Staatsvolkes ist. Wer nur auf Kosten des Staates leben will, ist ein Parasit der Gesellschaft, wenn er sich den behördliche Anweisungen widersetzt.

Souveränität ist nicht, daß man mit Geld jeden und alles kaufen kann, sondern die Ausstrahlung eines selbstbewußten, ehrlichen und unbestechlichen Menschen, der seine Verantwortung in allen Lebenslagen kennt und trägt, der sich Seiner sicher ist und seine gesellschaftliche Stellung auch wahr nimmt.

Freiheit ist kein Geschenkartikel und ist auch kein Produkt von Habgier, Raffgier oder unbegrenzter Geldanhäufung. Freiheit ist ein Leben in Verantwortung und der Tatsache, daß die eigene Freiheit in der Gesellschaft nur mit Ordnung, Einhaltung von Vorschriften und Einhaltung einer staatlichen Ordnung möglich ist.

Der wahre Reichtum ist auf diesem Planeten für jeden zu erreichen, wenn er seinen Reichtum nicht auf den Schultern anderer aufbaut. Reichtum ist in allen Ebenen unserer Wertgemeinschaft möglich, wenn wir die Individualität und die Wünsche des Nächsten akzeptieren.

Die Würde hat nichts mit einem Rang, mit einer Moral oder einer Wertehierarchie zu tun, wie es fälschlich bezeichnet wird. Denn die Pflanzen und Tiere kennen diesen menschlichen Begriff nicht  und doch strahlen diese bei genauer Betrachtung, frei von menschlichen Einflüssen etwas aus, das mit Würde und Souveränität beschrieben werden kann.

Ehre ist nicht der Achtungsanspruch, der als Mitglied des Kollektivs oder Standes zuerkannt wird und den man sich durch Scheinheiligkeit und prächtigem Reichtum erschaffen hat. Ehre ist der Achtungsanspruch, den man sich durch Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit und Verantwortungsbewußtsein erdient hat.

Die Nachkriegsordnung ist aus der Sicht der Alliierten im Jahr 2018 als beendet erklärt worden. Das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes ist nun in allen Ebenen nach Reichs- und Staatsrecht einzurichten.

Es gilt zu erkennen:

a) Reichsbürger sind Staatenlose, Kriminelle und Nazis. Darunter fallen auch alle Bedienstete der BRD und alle Gruppierungen, die unter der Fahne „schwarz-rot-gold“ den Hochverrat praktizieren;

b) Es gilt nur eine Verfassung für das deutsche Volk, bekannt auch als Bismarcksche Verfassung, die von den Parteien, den Revolutionären und Fremdverwaltungen seit 1919 nicht beachtet wurde, bzw. unter allliierter Kontrolle nicht angewandt werden durfte;

       http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/verfassung/

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung

c) Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (1913), wurde nie außer Kraft gesetzt und gilt Auch dieses Gesetz durfte unter alliierter Kontrolle seither nicht im Original angewandt werden;

 http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

RuStaG-1913 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz

d) Wer a, b und c verstanden und anerkannt hat, ist auf dem besten Weg, im Sinne des Heimatrechts und des Selbstbestimmungsrechts ein Reichs- und Staatsangehöriger seiner Heimat zu werden.

Ab dem Moment, an dem Ihnen dieses Schreiben vorliegt, können Sie nicht mehr sagen:  „Das habe ich nicht gewußt.“ Wir werden Ihr Unternehmen im Zentralregister führen und dafür Sorge tragen, daß im Sinne des Deutschen Volkes und des Deutschen Reiches zum gegebenen Zeitpunkt die Gerechtigkeit obsiegen wird.  

Herausgegeben zum 07.02.2019 durch das Reichsamt des Innern

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Reichs-Gewerbeamt

 

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Nationalstaat Deutschland und seine Bundesstaaten wiederherstellen

Wiederherstellung der Bundesstaaten des Deutschen Reiches, bzw. des Nationalstaats Deutschlands.


Dem Deutschen Reich gehörten bei der Gründung 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter die drei republikanisch verfassten Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an.

Zum 12.11.1918 trat Deutschösterreich, als Bundesstaat, dem Nationalstaat Deutschland und dem ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich bei. Von seiner Fläche her umfaßte Deutschösterreich knapp 120.000 Qua­drat­ki­lometer und wurde von ca. 25 Millionen Einwohnern bewohnt. Somit ist er der zweitgrößte Bundesstaat. Mit diesem Beitritt wurde der jahrhunderte dauernde Wunsch der Deutschen in seiner Nationalhymne bzw. im Deutschlandlied wahr –  “Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“.

Gliederung Deutschlands im Deutschen Reich 1871–1918
Bundesstaat Staatsform Hauptstadt Einwohner (1871) Einwohner (1910)
Preußen Monarchie Berlin 24.691.085 40.165.219
Bayern Monarchie München 4.863.450 6.887.291
Württemberg Monarchie Stuttgart 1.818.539 2.437.574
Sachsen Monarchie Dresden 2.556.244 4.806.661
Baden Monarchie Karlsruhe 1.461.562 2.142.833
Mecklenburg-Schwerin Monarchie Schwerin 557.707 639.958
Hessen Monarchie Darmstadt 852.894 1.282.051
Oldenburg Monarchie Oldenburg 314.591 483.042
Sachsen-Weimar-Eisenach Monarchie Weimar 286.183 417.149
Mecklenburg-Strelitz Monarchie Neustrelitz 96.982 106.442
Braunschweig Monarchie Braunschweig 312.170 494.339
Sachsen-Meiningen Monarchie Meiningen 187.957 278.762
Anhalt Monarchie Dessau 203.437 331.128
Sachsen-Coburg und Gotha Monarchie Coburg/Gotha 174.339 257.177
Sachsen-Altenburg Monarchie Altenburg 142.122 216.128
Lippe Monarchie Detmold 111.135 150.937
Waldeck Monarchie Arolsen 56.224 61.707
Schwarzburg-Rudolstadt Monarchie Rudolstadt 75.523 100.702
Schwarzburg-Sondershausen Monarchie Sondershausen 67.191 89.917
Reuß jüngere Linie Monarchie Gera 89.032 152.752
Schaumburg-Lippe Monarchie Bückeburg 32.059 46.652
Reuß älterer Linie Monarchie Greiz 45.094 72.769
Freie und Hansestadt Hamburg Republik Hamburg 338.974 1.014.664
Freie und Hansestadt Lübeck Republik Lübeck 52.158 116.599
Freie Hansestadt Bremen Republik Bremen 122.402 299.526
Reichsland Elsaß-Lothringen Monarchie Straßburg 1.549.738 1.874.014
Deutsch-österreich Republik Wien 28.570.800
Deutsches Reich ab 12.11.1918 + Deutsch-österreich
Monarchie Berlin 41.058.792 83.496.793

Wiedererlangung der Reichs- und Staatsangehörigkeit

Eintragung in das Personenstandsregister Deutschland

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten

Wiederherstellung der Gemeinden in den Bundesstaaten

Kontakt zum Reichsamt des Innern

Kontakt zum Staatssekretär des Innern

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Reichsverfassung

Deutsche Reichsverfassung

Der Ausdruck Reichsverfassung bezieht sich in erster Linie auf die Verfassung des Deutschen Reiches. In der deutschen Geschichte gibt es nur eine Verfassung, die der Bezeichnung Deutsche Reichsverfassung standhält, dies ist die Bismarcksche Reichsverfassung vom 16. April 1871.

Keine Verfassung im heutigen Sinne hatte das Heilige Römische Reich, das auch zu keiner Zeit als das Deutsches Reich (ist der Name des Nationastaates Deutschland oder des ewigen Bundes) bezeichnet wurde. Die staatsrechtliche Ordnung des Heilig Römischen Reiches bis 1806 war teils in den Reichsgrundgesetzen wie der Goldenen Bulle von 1356 niedergelegt, teils wurde sie durch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze und überkommenes Gewohnheitsrecht bestimmt. Hier galt nur das römische Recht des Vatikans, bei dem die allgemeine Bevölkerung als bürgerlich Tod und Staatenlos und nur von der Kirche verwaltet wurde.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist keine Verfassung Deutschlands, sondern ein Regelwerk, das folgende Einschränkungen des Völkerrechts aufrechterhält.

a) Römisches Recht bzw. kanonisches Recht, bzw. Vatikanrecht;
b) Versailler Diktat, durch die Weimarer Verfassung;
c) die Weimarer Verfassung (ein Regelwerk der Dolchstoß Fremdverwaltung)
d) die Besatzungsrechte
e) den bürgerlichen Tod
f) die Staatenlosigkeit

Hier haben wir auch Verfassungen verlinkt, die mit der Heimat der Deutschen in Verbindung stehen

Die Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung vom 28. März 1849 hatte den Titel Verfassung des deutschen Reiches. Man nennt sie auch Paulskirchenverfassung, nach der Frankfurter Paulskirche, dem Versammlungsort. In der Deutschen Revolution 1848/49 hatten die deutschen Einzelstaaten im April und Mai 1848 Abgeordnete zu dieser Versammlung wählen lassen, um eine Verfassung für ein neu zu gründendes Deutsches Reich zu erarbeiten. Die Paulskirchenverfassung blieb nur ein Entwurf, da die Revolutionsangst abgenommen hatte und die deutschen Fürsten sich weigerten, den Entwurf als verfassungsrechtliche Grundlage Wirklichkeit werden zu lassen.

Bismarcksche Reichsverfassung

Entwurf für die Norddeutsche Bundesverfassung, 1866

Erste und letzte Seite der Verfassungsurkunde von 1871

Nach dem Deutschen Krieg zwischen Österreich und Preußen 1866 gründete Preußen zusammen mit den anderen norddeutschen Staaten den ersten deutschen Staatenbund. Dieser Norddeutsche Bund erhielt eine Verfassung, die am 1. Juli 1867 in Kraft trat. Vereinbart hatte sie das Bündnis der beteiligten Fürsten einerseits und ein konstituierender Reichstag, der im Februar 1867 eigens für die Vereinbarung gewählt worden war. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes oder Norddeutsche Bundesverfassung vom 16. April 1867 wurde maßgeblich im preußischen Staatsministerium unter Otto von Bismarck, dem preußischen Ministerpräsidenten, entworfen. Die Verfassung sah einen Bundesrath als Vertretung der Fürsten und einen vom Volk gewählten Reichstag vor, die gemeinsam Gesetze beschlossen. Ziel war es, jeden bundesstaatlichen Zentralismus unter ein Dach “Deutsches Reich” im Sinne des ewigen Bundes zu vereinen, der hohe Preis für Preußen war die bestehende preußische Hegemonie aufzugeben. Das Bundespräsidiums steht dem König von Preußen zu und nur  er ernannte den Bundes- bzw. Reichskanzler des Deutschen Reiches, des ewigen Bundes und des Natonalstaat Deutschlands.

Noch während des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/1871 traten die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden sowie Hessen-Darmstadt dem Norddeutschen Bund bei. Die entsprechenden Novemberverträge zwischen den Staaten enthielten teils den Entwurf einer neuen Bundesverfassung bzw. Vereinbarungen über Verfassungsänderungen und Sonderregeln für bestimmte Staaten (Reservatrechte, wie ein eigenes Heer für Bayern in Friedenszeiten). Hinzu kam die Entscheidung von Bundesrath und Reichstag im Dezember 1870, den Bund Deutsches Reich und das Bundespräsidium zusätzlich Deutscher Kaiser zu nennen. Die wesentlichen Verfassungsbestimmungen (wie die Rechte der Staatsorgane) blieben dieselben, der Gesamttext wurde relativ wenig verändert.

Diese Änderungen wurden teilweise bereits zusammengefaßt in der Verfassung des Deutschen Bundes bzw. des Deutschen Bundes. Sie wurde am 31. Dezember 1870 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht und trat am 1. Januar 1871 in Kraft. Sie erklärte in Art. 80 eine große Anzahl norddeutscher Bundesgesetze für Gesetze des Deutschen Bundes. Am 4. Mai 1871 trat eine erneuerte Verfassung in Kraft, die Verfassung des Deutschen Reiches. Verändert waren vor allem einige Bezeichnungen, meist von Bund zu Reich, und es gab keinen Art. 80 mehr, der die Bundesgesetze noch einmal erwähnt hätte. Diese Verfassung ist normalerweise gemeint, wenn man von der Deutschen Reichsverfassung spricht.

Weimarer Republik-Verfassung ist keine Reichsverfassung, sie ist auch keine demokratische Verfassung, da diese durch einen Putsch, Verfassungshochverrat, Wahlbetrug, ein Nichtverfassungsorgan und dem Hochverrat am Deutschen Volk, am Bundespräsidium, am Bundesrath, am Reichstag und an der verfassungskonformen Reichsleitung, oktroyiert wurde.

Bucheinband der Verfassung der Weimarer Republik von 1919

 

Die Bismarcksche Reichsverfassung wurde seit dem 9. November 1918 de facto nicht mehr beachtet (auch nie außer Kraft gesetzt), nachdem Reichskanzler Max von Baden sein Reichskanzleramt verfassungswidrig dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert übertragen hatte. Ebert ließ den Rat der Volksbeauftragten Wahlen für eine neue konstituierende Versammlung ausschreiben, die Weimarer Nationalversammlung. Sie erarbeitete die Weimarer Verfassung (WVerf.), einen wesentlich neuen Text, nach einem Entwurf des liberalen Innenministers Hugo Preuß. Am 11. August 1919 – dieser Tag wurde später auf Initiative von SPD, DDP und Zentrum als Verfassungstag feierlich begangen, um das Verfassungswerk zu würdigen – wurde sie ausgefertigt und trat am 14. August 1919 in Kraft. Der offizielle Titel hieß “Verfassung des Deutschen Reiches” (Täuschung im Rechtsverkehr) , häufig ist auch die Bezeichnung Weimarer Reichsverfassung (WRV) anzutreffen.

Die Verfassung des Norddeutschen Bundes, in: LeMO – Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Historischen Museums (DHM) und des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (HdG)

Weblinks

Verfassung Deutschland
– deutsche Verfassung
– Bundesverfassung
– Reichsverfassung
– Reichsverfassung 1871
Verfassungen im Vergleich
https://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/verfassung/
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Behörden und Ämter

Über diesen Amtswegweiser erhalten Sie einen einfachen Überblick zu unseren Seiten im Internet. Sie können auch über unsere Kontakseiten mit unseren Behördenmitarbeiter in Verbindung treten, um Wünsche und Anregungen mitzuteilen.

Bitte haben Sie für die Beantwortung ihrer Angelegenheit etwas Geduld, schließlich wollen wir Ihnen sachlich und nachvollziehbar antworten.

 

Auf den Weg in die Einheit und Freiheit Deutschlands wünschen wir ihnen viel Mut, Kraft und Gesundheit!


Die Deutsche Reichsverfassung, die einzige Verfassung Deutschland, die Bismarcksche Verfassung, Verfassung 1871, die gültige Verfassung des Deutschen Reiches

http://verfassung-deutschland.de

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung


Der Deutsche Reichsanzeiger, hier finden Sie alle echten und gültigen Gesetzgebungen des Deutschen Reiches

http://deutscher-reichsanzeiger.de

http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/  (Gesetzesblättersammlung)

http://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt  (Unser Amtsblatt ab 2009)


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Das Bundes- und Reichspräsidium

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Das Reichsamt des Innern

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Der Bundesrath

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Der Volks-Reichstag

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Die Deutsche Reichsdruckerei, hier bekommen Sie ihre Ausweise und Urkunden

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Das Standesamt Deutschland, bzw. Personenstandsregister für Deutschland im Deutschen Reich.

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Das Beweissicherungsamt beim Obersten Gerichtshof.

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Die Deutsche Reichspolizei
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Die Reichskasse
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https://www.uni-spik.de/isl/
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https://www.mmgz.de/Zeitung/
https://www.rdrk.de/verband/
https://www.rdrk.de/deutscher-recht-konsulent/
https://www.vb1873.de/webshop/
http://www.youtube.com/c/DeutschesReich
https://www.youtube.com/c/DasDeutscheReichDeutschland/


Hier eine Auflistung von Behörden, die zu reaktivieren oder ergänzen sind.

Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ämter für Ländliche Entwicklung
Agrarwirtschaftliche und forstliche Schulen
Akademie der Sozialverwaltung
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen a.d.Donau
Akademien der Bildenden Künste
Amtsgerichte
Anstalten des öffentlichen Rechts
Arbeitsgerichte
Ausländerbehörden
Auswärtiges Amt
Autobahndirektionen
Autobahnmeistereien
AutobahnReichspolizeistationen
Akademie der Schönen Künste
Akademie der Wissenschaften
Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege
Architektenkammer
Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht
Bauaufsichtsbehörden (untere)
Beauftragte der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Beauftragte der Reichsregierung für Informationstechnik
Beauftragte der Reichsregierung für Menschenrechtsfragen
Beauftragte der Reichsregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Beauftragter der Reichsregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
Beauftragter der Reichsregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich
Beauftragter der Reichsregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Beauftragter der Reichsregierung für die Nachrichtendienste
Beauftragter der Reichsregierung für die Neuen Reichsländer
Beauftragter der Reichsregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle
Beauftragter der Reichsregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Beauftragter der Reichsregierung für Mittelstand und Tourismus
Beauftragter des Staates für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung Zirndorf
Beauftragter für die deutsch-französische Zusammenarbeit
Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Beraternetzwerk LandSchafftEnergie
BereitschaftsReichspolizei
Bergämter
Berufsbildungszentrum Kleinmachnow
Berufsbildungszentrum Koblenz
Beschaffungsamt des Reichsministeriums des Innern
Beschussämter
Bezirke
Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Reichsfinanzverwaltung
Bildungszentrum der Reichswehr
Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Reichstag
Denkmalschutzbehörden (untere)
Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate)
Deutsche Emissionshandelsstelle
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Verbindungsstelle des Rüstungsbereichs USA/Kanada
Deutscher Reichstag
Deutsches Parlament
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Institut für Bautechnik
Deutsches Patent- und Markenamt
Die Beauftragte der Reichsleitung für Kultur und Medien
Die Reichsbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Direktion der Staatsgemäldesammlungen
Drogenbeauftragte der Reichsregierung
Eichamtsdienststellen
Einheitliche Ansprechpartner
Einheitsgemeinden
Energiebeauftragter für die umzugsbedingten Reichsbaumaßnahmen in Berlin
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Zentralverwaltung
Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht
Fachzentren für Diversifizierung und Strukturentwicklung
Familienkassen
Finanzämter
Finanzgerichte
Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter
Forstbehörden (untere)
Forstbetriebe der Staatsforsten
Fortbildungsinstitut der Reichspolizei
Gemeinden
Gemeindetag
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
GeneralReichsanwalt beim Reichsgerichtshof
Generaldirektion der Staatlichen Archive s
Generaldirektion der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Generalstaatsanwaltschaften
Generalzolldirektion
Generalzolldirektion Standort Köln
Gesundheitsämter
Gewerbeaufsichtsämter
Große Kreisstädte
Grundbuchämter
Handwerkskammern
Hauptmünzamt
Hauptstaatsarchiv
Hauptzollämter in
Havariekommando
Hilfsbetriebe der Verwaltung
Hochschule des Reichs für öffentliche Verwaltung
Hochschule für Fernsehen und Film
Hochschule für Musik Nürnberg
Hochschule für Musik und Theater München
Hochschule für Musik Würzburg
Hochschulen für angewandte Wissenschaften – Fachhochschulen und Technische Hochschulen
Hochschulen und sonstige Einrichtungen
Industrie- und Handelskammern
Informationstechnikzentrum Bund
Insolvenzgerichte
Integrierte Leitstellen in
Ingenieurekammer-Bau
Justizvollzugsakademie
Jagdbehörden (untere)
Jugendämter
Jugendarrestanstalten
Justizvollzugsanstalten
Kammern
Karriereberatungsbüros der Reichswehr
Kfz-Zulassungsbehörden
Kliniken
Körperschaften des öffentlichen Rechts (Auswahl)
Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Reichs
Kompetenzzentrum für Ernährung
Koordinator der Reichsleitung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung
Koordinator der Reichsleitung für die maritime Wirtschaft
Koordinator der Reichsleitung für Güterverkehr und Logistik
Koordinator der Reichsleitung für Luft- und Raumfahrt
Koordinator für die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit
Koordinator für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit
Koordinatorin für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit
Kraftfahrt-Reichsamt
Kreisangehörige Städte, Märkte und Gemeinden
Kreisfreie Städte
Kreisverwaltungsbehörden
Kriminalfachdezernate
KriminalReichspolizeiinspektionen
KriminalReichspolizeistationen
Kommunaler Prüfungsverband
Landesbeauftragter für den Datenschutz
Landespersonalausschuss
Landkreistag
Landesamt für Datenschutzaufsicht
Landesamt für Denkmalpflege
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Landesamt für Maß und Gewicht
Landesamt für Statistik
Landesamt für Steuern
Landesamt für Umwelt
Landesamt für Verfassungsschutz
Landeskriminalamt
Landessozialgericht
Landesärztekammer
Landesanstalt für Landwirtschaft
Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Landesapothekerkammer
Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Landeskraftwerke
Landesstelle für den Schulsport
Landestierärztekammer
Landeszahnärztekammer
Landes­kartellbehörde
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Landesamt für Finanzen
Landesanwaltschaft
Landesarbeitsgerichte
Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nord
Landesfamilienkassen in
Landesfinanzschule
Landesjustizprüfungsamt
Landesnotarkammer
Landgerichte
Landratsämter
Landtagsamt
Landwirtschaftsschulen – Abteilung Hauswirtschaft
Landwirtschaftsschulen – Abteilung Landwirtschaft
Luftämter
Luftfahrt-Reichsamt
Marinearsenal
Minister der Bundesstaaten
Ministerialbeauftragte für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen)
Ministerialbeauftragte für Gymnasien
Ministerialbeauftragte für Realschulen
Mitgliedsgemeinden
Museen und Sammlungen (Kunst)
Museen und Sammlungen (Naturwissenschaft)
Museums-Pädagogisches Zentrum
Nationalparkverwaltungen
Naturschutzbehörden (untere)
Notarkammern
Oberster Rechnungshof
Oberlandesgerichte
Oberste Baubehörde im Reichsamt des Innern, für Bau und Verkehr
Oberversicherungsämter
Öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss von Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit von
Organe der Rechtspflege auf Reichsebene
Organe der Rechtspflege in
Patentanwaltskammer
Persönlicher Beauftragter der Reichskanzlerin für die Weltwirtschaftsgipfel der G8-Staaten
Physikalisch-Technische Reichsanstalt
Reichs-Eisenbahnamt
Reichspolizeiinspektionen
Reichspolizeiinspektionen Fahndung
Reichspolizeipräsidien
Reichspolizeistationen
Reichspolizeistationen Fahndung
Präsidium der BereitschaftsReichspolizei
Presse- und Informationsamt der Reichsleitung
Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Reichsanwaltskammern
Reichsarbeitsamt
Reichsimmobilienregulierungsamt
Regionale Planungsverbände
Registergerichte
Regulierungskammer des Staates
Reichsagentur für Arbeit
Reichsakademie für öffentliche Verwaltung
Reichsamt für Äußere Restitutionen
Reichsamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Reichswehr
Reichsamt für Bauwesen und Raumordnung
Reichsamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Reichsamt für das Personalmanagement der Reichswehr
Reichsamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Reichsamt für Güterverkehr
Reichsamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Reichswehr
Reichsamt für Justiz
Reichsamt für Kartographie und Geodäsie
Reichsamt für Migration und Flüchtlinge
Reichsamt für Naturschutz
Reichsamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Reichsamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Reichsamt für Strahlenschutz
Reichsamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Reichsamt für Verfassungsschutz
Reichsamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Reichsamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Reichsanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Reichsanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Reichsanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Reichsanstalt für Finanzmarktstabilisierung
Reichsanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Reichsanstalt für Gewässerkunde
Reichsanstalt für Immobilienaufgaben
Reichsanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Reichsanstalt für Materialforschung und -prüfung
Reichsanstalt für Straßenwesen
Reichsanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Reichsanstalt für Wasserbau
Reichsanstalt Technisches Hilfswerk
Reichsarbeitsgericht
Reichsarchiv
Reichsaufsichtsamt für Flugsicherung
Reichsausgleichsamt
Reichsbeauftragte für das Bergmannssiedlungsvermögen bei der Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische
Reichsbeauftragter für die Behandlung von Zahlungen an die Konversions-Kasse
Reichsbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Reichsbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
Reichsbehörden
Reichseisenbahnvermögen
Reichsfinanzhof
Reichsgerichtshof
Reichsinstitut für Berufsbildung
Reichsinstitut für Bevölkerungsforschung
Reichsinstitut für Sportwissenschaft
Reichskanzleramt
Reichskanzler
Reichskartellamt
Reichskassen
Reichskommissar bei der Deutschen Bau- und Grundstücks-AG
Reichskriminalamt
Reichfinanzamt
Reichsjustizamt
Reichsverteitigungsamt
Reichsamt des Innern
Reichsarbeitsamt
Reichsamt für Bildung und Forschung
Reichsamt für Ernährung und Landwirtschaft
Reichsamt für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Reichsgesundheitsamt
Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Reichsamt für Verkehr und digitale Infrastruktur
Reichsamt für Wirtschaft und Energie
Reichsamt für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Reichsmonopolverwaltung für Branntwein
Reichsnachrichtendienst
Reichsnetzagentur
Reichspatentgericht
Reichspolizeiakademie
ReichsReichspolizeiinspektionen und Reichspolizereviere in
ReichsReichspolizeipräsidium
Präsidialsenat
Reichspräsidialamt
Reichsprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Reichsrechnungshof
Reichsregierung, Reichsleitung
Reichssortenamt
Reichssozialgericht
Reichssprachenamt
Reichsstelle für Flugunfalluntersuchung
Reichsstelle für Seeunfalluntersuchung
Reichsverfassungsgericht
Reichsversicherungsamt
Reichsverwaltungsamt
Reichsverwaltungsgericht
Reichswehr-Dienstleistungszentren in
Reichswehrdisziplinaranwalt beim Reichsverwaltungsgericht
Reichswehrfachschulen
Reichswehrverwaltungsstellen
Reichszentralamt für Steuern
Reichszentrale für politische Bildung
Reichspolizeiamt
Reichspolizeihochschule
Staatsbibliothek
Staatsbibliothek – Bibliotheksakademie
Staatsbibliothek – Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen
Staatsbrauerei Weihenstephan
Staatsforsten
Staatshauptkasse
Staatskanzlei
Staatsoper
Staatstheater
Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung
Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Staatsministerium der Justiz
Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Staatsschauspiel Denkmalschutzbehörden (höhere)
Sonderstelle für Aus- und Fortbildung
Sozialgerichte
Staatliche Bauämter
Staatliche Beteiligungen an Unternehmen in privater Rechtsform (Auswahl)
Staatliche Bibliotheken
Staatliche Fachakademie für Landwirtschaft – Fachrichtung Ernährungs- und Versorgungsmanagement
Staatliche Fachschulen für Agrarwirtschaft
Staatliche Feuerwehrschulen
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Staatliche Höhere Landbauschulen
Staatliche Kunsthochschulen
Staatliche Lotterieverwaltung
Staatliche Museen und Sammlungen (Kunst)
Staatliche Rechnungsprüfungsämter
Staatliche Schulämter
Staatliche Schulberatungsstellen
Staatliche Technikerschule für Waldwirtschaft Lohr a.Main
Staatliche Technikerschulen für Agrarwirtschaft
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
Staatsangehörigkeitsbehörden
Staatsanwaltschaften
Staatsarchive
Staatsbeauftragter für die DBV öffentlich-rechtliche Anstalt für Beteiligungen
Staatsbetrieb Sonderabfalldeponien
Staatsbetriebe des Freistaats
Staatsgalerien
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern
Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg
Staatsinstitut für Frühpädagogik
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
Staatstheater am Gärtnerplatz
Standesämter
Statistisches Reichsamt
Steuerberaterkammern
Stiftungen des öffentlichen Rechts (Auswahl)
Straßenverkehrsbehörden (untere)
Studentenwerke
Studienkolleg bei den Fachhochschulen des Staates
Studienkolleg bei den Universitäten des Staates
Theaterakademie „August Everding“ im Prinzregententheater
Tierseuchenkasse
Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe
Truppendienstgerichte
UmweltReichsamt
Unabhängige Behörden
Unabhängige Reichsbehörden
Universitäten
Verbundzentrale des Bibliotheksverbunds
Verfassungsorgane
Vermessungsämter
Verpflegungsamt der Reichswehr
Versicherungsämter (staatliche und städtische)
Vertreter des Reichsinteresses beim Reichsverwaltungsgericht
Vertretung des Staates bei der Europäischen Union
Vertretung des Staates beim Bund
Verwaltungsgemeinschaften
Verwaltungsgerichte
Verwertungsgesellschaften
Veterinärämter
Virtuelle Hochschule
Volksschulen
Volks-Büros
Verfassungsgerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Versorgungskammer
Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Wasser- und Schifffahrtsämter in
Wasserstraßen-Neubauämter in
Wasserwirtschaftsämter
Wehrtechnische Dienststelle für Informationstechnologie und Elektronik
Wehrtechnische Dienststelle für Kraftfahrzeuge und Panzer
Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge – Musterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Reichswehr
Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen, Maritime Technologie und Forschung
Wehrtechnische Dienststelle für Schutz- und Sondertechnik
Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition
Wehrtechnische Studiensammlung
Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz
Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe
Wirtschaftsprüferkammer
Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge
Zentralinstitut für Kunstgeschichte
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt
Zentrum Familie und Soziales
Zentrum Brandschutz der Reichswehr
Zentrum für Hochschuldidaktik
Zentrum für Informationstechnik der Reichswehr
Zollämter
Zollkriminalamt
Zweckverbände

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