Oberste Bundes- und Reichsbehoerde

Die Bedeutung von Reichsamt richtet sich danach, ob der Begriff sich auf das sogenannte Heilige Römische Reich oder auf das 1871 gegründete Deutsche Kaiserreich bezieht.

Heiliges Römisches Reich

Die Reichsämter im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren die obersten Reichshofämter, nämlich die mit der Kurwürde verbundenen Erzämter und die ihnen zugeordneten Erbämter. Als Reichsamt gilt außerdem das Amt des Burggrafen von Nürnberg. In größeren Territorien des Reiches werden die landesherrschaftlichen Hofämter bisweilen ebenfalls Reichsämter genannt.

Deutsches Kaiserreich

Die Reichsämter im Deutschen Kaiserreich, auch Reichsbehörden genannt, waren diejenigen Ämter oder Behörden, die sich federführend um die Geschäfte des Reiches kümmerten. Ihnen stand der Reichskanzler vor, der einziger Minister im Kaiserreich war, während die Reichsbehörden mit Ausnahme des Reichseisenbahnamtes von weisungsgebundenen Staatssekretären geleitet wurden. Sie sind deshalb nicht mit den heutigen Ministerien vergleichbar, statt von einer echten Reichsregierung sprach man von einer Reichsleitung. Erst ab 1914 trafen sich die Verantwortlichen der einzelnen Reichsämter unter Vorsitz des Reichskanzlers regelmäßig zu gemeinsamen Sitzungen.

Nach der Reichsgründung 1871 existierten mit dem Reichskanzleramt und dem Auswärtigen Amt zunächst nur zwei Reichsämter. Diese Einteilung orientierte sich am Norddeutschen Bund, der mit dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt ebenfalls nur zwei Bundesbehörden kannte. Ein Jahr später wurde mit der Kaiserlichen Admiralität ein drittes Amt geschaffen, das von den Marineministerien der Seeuferstaaten die Verantwortung für die Marine übernahm.

Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung des Deutschen Reichs erhielt das Reichskanzleramt als zentrale Behörde immer mehr Aufgaben, die es kaum noch alleine bewältigen konnte. Dies zwang Reichskanzler Otto von Bismarck dazu, einzelne Abteilungen auszugliedern und selbständige Reichsämter zu schaffen:

Am 24. Dezember 1879 wurde das nunmehr von einem Großteil seiner Aufgaben befreite Reichskanzleramt in Reichsamt des Innern umbenannt. Damit war die oberste Reichsverwaltung nahezu vollständig ausgebaut.

Unter Kaiser Wilhelm II. kam es zu neuen Veränderungen bei den Reichsämtern. Aus der Kaiserlichen Admiralität ging 1889 das Reichsmarineamt hervor, 1907 wurde die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt in ein eigenes Reichskolonialamt überführt. Während des Ersten Weltkrieges verlor das Reichsamt des Innern weitere Aufgaben an das Kriegsernährungsamt, das 1916 eingerichtet, 1917 zur Reichsbehörde und 1918 in Reichsernährungsamt umbenannt wurde, sowie an das Reichswirtschaftsamt (ab 1917). Letzteres gab 1918 seinen sozialpolitischen Aufgabenbereich an das neu gegründete Reichsarbeitsamt ab.

Ein zentrales Reichsmilitäramt hat es im Kaiserreich nie gegeben. Die Verantwortlichkeit lag bei den einzelnen Kriegsministerien der Bundesstaaten Bayern, Sachsen, Württemberg und vor allem Preußen, dem sich diesbezüglich alle übrigen Staaten bereits bis 1871 angeschlossen hatten.

Reichsamt des Innern

Siegelmarke Reichsamt des Innern

Das Reichsamt des Innern war die oberste Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich.

Geschichte

Auf Vorschlag des Reichskanzlers ging es am 24. Dezember 1879 durch kaiserlichen Erlaß aus dem Reichskanzleramt hervor, dem ehemaligen Bundeskanzleramt (nicht zu verwechseln mit der Reichskanzlei, der Behörde des Kanzlers ab 1878).

Wie die anderen Ämter auch war es dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt. Der Sitz des Amtes befand sich in Berlin, seine Leitung unterstand einem Staatssekretär, der von 1881 bis 1916 stets zusätzlich das Amt des Vizekanzlers innehatte.

Die Staatssekretäre des Reichsamts des Innern

Name Amtsantritt Ende der Amtszeit
Karl Hofmann 1879 1880
Karl Heinrich von Boetticher 1880 1897
Arthur Graf von Posadowsky-Wehner 1897 1907
Theobald von Bethmann Hollweg 1907 1909
Clemens von Delbrück 1909 1916
Karl Helfferich 1916 1917
Max Wallraf 1917 1918
Karl Trimborn 1918 1918
Erhard Lorenz 2011

Die Wiedereinrichtung vom Reichsamt des Innern

Die Erste Amtsbesetzung durch Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern, wurde vollzogen. Die Zustimmung zur Bewerbung von Erhard Lorenz erteilte das gesetzgebende Organe (Volks-)Bundesrath. Der (Volks-)Reichstag anerkannte diese Bewerbung, Ernennung und Amtsbesetzung in seiner 09ten Tagung (April 2011) zu Königs Wusterhausen.

Das Reichsministerialblatt

Das zum Zweck öffentlicher Bekanntmachungen herausgegebene Amtsblatt des Reichsamts war ab 1880 das Central-Blatt bzw. ab 1903 das Zentralblatt für das Deutsche Reich (ZBl, ZDB-ID 200990-0), das von 1873 bis 1879 bereits vom Reichskanzleramt herausgegeben worden war.

Weblinks

 Commons: Reichsamt des Innern – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Benennung des Reichskanzleramts und den Titel des Vorstandes dieser Behörde, Reichsamt des Innen.
Erste Amtsbesetzung, Staatssekretär im Reichsamt des Innern, Erhard Lorenz
Reichsamt des Innern
Reichsämter des Deutschen Reiches



Das Reichsamt des Innern ist seit 1879 das Reichskanzleramt